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Batteriegesetzhinweise

Akku-Entsorgung / Umweltschutz 

Informationen zur Batterieverordnung: Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658) sind wir als Händler verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Sie können Batterien und Akkus auch in unserer Firma unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:

Das ist der einfachste Weg. Wir nehmen Ihre alte Batterei gerne zurück

Akkus oder Batterien umfasst. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückgeben. Sie können Ihre alten Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkrauft werden. Sie können Ihre Batterien auch im Versand unentgeltlich zurüchgeben. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie Ihre alten Batterien und Akkus bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse (s.u).Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien uns Akkus:

  • Cd Abkürzung = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Cadmium
  • Hg Abkürzung = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Quecksilder
  • Pb Abkürzung = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Blei

Was dieses Bild bedeutet?

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes ? dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.

Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

Sie benötigen Hilfe und Beratung?

Rufen Sie uns doch einfach an oder kommen bei uns vorbei oder direkt über das Kontaktformular auf unserer Homepage.

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